Die Frist für alte Klärgruben läuft ab

Die Uhr zur Nachrüstung alter Klärgruben tickt! Denn wer eine Abwasseranlage betreibt, die nicht dem Stand der Technik und damit den aktuellen rechtlichen Vorschriften entspricht, muss grundsätzlich mit Bußgeldern und sogar einer Verplombung seiner Anlage rechnen. Für die Nutzer von Drei-Kammer-Ausfaulgruben u. ä. Anlagen mit mechanischer Abwasserbehandlung heißt das im Klartext: Es wird dringend Zeit, einen Neubau oder eine Nachrüstung in die Wege zu leiten! Denn nur nach dem Stand der Technik gereinigtes häusliches Abwasser darf gemäß Bundesgesetz und EU-Verordnung direkt in Gewässer bzw. in den Untergrund eingeleitet werden.

Daher ist es für alle Betroffenen ratsam, schnellst möglich eine wasserrechtliche Genehmigung für eine neue oder umgebaute Kläranlage und ggf. eine Förderung zu beantragen.

Aber das ist kein Grund, in Panik zu verfallen. BLUEVITA steht Ihnen gern zur Seite.

  • Beratung bei der Auswahl des geeigneten Klärverfahrens sowie der Anlagengröße
  • Hilfestellung bei der ordnungsgemäßen Beantragung (Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis) nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Unterstützung bei der Einreichung der vorgenannten Antragsunterlagen

Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot über eine Komplettlösung für ihre Kleinkläranlage

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